Die EU nimmt Smartwatches und Fitness-Tracker von der Pflicht zu austauschbaren Akkus aus.
EU-Batterieverordnung: Apple Watch und Galaxy Watch müssen keine austauschbaren Akkus erhalten.
Die Europäische Kommission hatte mit ihrer Batterieverordnung bereits 2023 alle Hersteller dazu verpflichtet, Modelle ihrer bestehenden Geräte mit vom Nutzer austauschbaren Akkus auf den Markt zu bringen. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten und gibt Herstellern damit weniger als ein Jahr Zeit, entsprechende Modelle zu entwickeln. In Einklang mit dem Gesetz hatte Nintendo kürzlich angekündigt, eine neue Version seiner Switch 2 auf den Markt zu bringen. Weitere Tech-Konzerne dürften folgen. Das EU-Gesetz nimmt jedoch einige Geräte aus Sicherheitsgründen von der Pflicht zu austauschbaren Akkus aus, etwa Medizinprodukte und Nassgeräte. Nun hat die Regulierungsbehörde aus ähnlichen Gründen sechs neue Produktkategorien zur Ausnahmeliste hinzugefügt, darunter Smartwatches, Fitness-Tracker und elektrisches Spielzeug.
In einer Pressemitteilung gab die Europäische Kommission bekannt, dass sie sechs neue Produktkategorien zur bestehenden Liste der von der EU-Batterieverordnung 2023/1542 ausgenommenen Geräte hinzugefügt hat. Die Vorschrift verlangt nun nicht mehr, dass Wearables wie Smartwatches, Fitness-Tracker, elektrisches Spielzeug sowie weitere Geräte im Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie für „Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, wie etwa explosionsgeschützte Motoren, Sensoren, Pumpen oder Gabelstapler", austauschbare Akkus besitzen müssen.
Das bedeutet, dass Hersteller wie Apple und Samsung keine neuen Modelle der Apple Watch und der Galaxy Watch mit vom Nutzer austauschbaren Akkus auf den Markt bringen müssen. Auch andere Wearables, wie Apples AirPods, könnten außerhalb des Anwendungsbereichs der EU-Batterieverordnung 2023/1542 liegen. Zuvor umfasste die Liste der ausgenommenen Geräte lediglich Medizinprodukte sowie Nassgeräte wie elektrische Zahnbürsten und Munddusche. Die Ausnahme wurde aufgrund von Sicherheitsbedenken gewährt, die mit dem Öffnen und Austauschen von Akkus verbunden sind.
Kann ein Nutzer das Gerät beispielsweise nach dem Austausch des Akkus nicht ordnungsgemäß wieder zusammensetzen, könnte dies zum Eindringen von Wasser führen, was erhebliche Schäden an der Elektronik verursachen könnte. In solchen Fällen erlaubt die EU-Regulierungsbehörde Tech-Unternehmen daher, Geräte mit Akkus auf den Markt zu bringen, die nur von „unabhängigen Fachleuten" entfernt und ersetzt werden können.
Die 2023 veröffentlichte EU-Batterieverordnung 2023/1542 der Europäischen Kommission zu Batterien und Altbatterien verlangt, dass „bestimmte Geräte", die in der EU verkauft werden, mit entnehmbaren und austauschbaren tragbaren Batterien ausgestattet sind. Diese Batterien sollen von Endnutzern mit allgemein verfügbaren, handelsüblichen Werkzeugen entfernt werden können. Die Vorgabe soll am 18. Februar 2027 in Kraft treten. Herstellern bleibt damit weniger als ein Jahr, um Modelle auf den Markt zu bringen, die diese Anforderungen erfüllen.
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